Aktuelles
EU-Schulfruchtprogramm
Unsere Schule nimmt am EU-Schulfruchtprogramm teil.
Wir werden vom Hutzelhof beliefert.
Jede Woche schneiden außerdem fleißige Eltern das Obst und Gemüse, das den Kindern in der Pause angeboten wird.
Broschüre "Die Bayerische Grundschule"
Liebe Eltern der neuen ABC Schützen,
am Mittwoch, den 15.02.2023 findet unser Informationselternabend zur Einschulung statt. Er beginnt um 18.30 Uhr . Kommen Sie dazu bitte ins Klassenzimmer der Klasse 1/2 im 1. OG der Grundschule Schnabelwaid.
Das ca. halbstündige Schulspiel für die Kinder ist am Dienstag, 14.03.2023. Die Uhrzeit hängt davon ab, in welcher Gruppe Ihr Kind eingeteilt ist. Bitte sehen Sie diese auf der Einladung nach. Die Eltern geben bitte die Unterlagen zur Schulanmeldung bei der Lehrerin ab und werden dann vom Elternbeirat bewirtet.
Mit freundlichen Grüßen
Verena Nothaft, Rektorin
Aktualisierte Hygieneempfehlungen
Die neue Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus getesteten Personen tritt ab dem 16.11.22 in Kraft.
Wesentlich hervorzuheben ist, dass an die Stelle der Isolationspflicht für positiv Getestete verpflichtende Schutzmaßnahmen treten.
Es gilt weiterhin die dringende Empfehlung, bei vorliegenden Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben. Hierzu wird im KMS ausgeführt: „Entscheiden sich positiv getestete Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder sonstige an den Schulen tätige Personen gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske."
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
ich wünsche allen erholsame Sommerferien.
Während der Ferien ist das Büro am 11.08., am 12.08. und vom 06.09.-09.09.22 jeweils von 9.30-11.30 Uhr erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Verena Nothaft
Schulferien Bayern 2022/2023
Pfingstferien | 07.06.2022 – 17.06.2022 |
Sommerferien | 01.08.2022 – 12.09.2022 |
Herbstferien | 31.10.2022 – 12.09.2022 |
Weihnachtsferien | 24.12.2022 – 06.01.2023 |
Faschingsferien | 20.02.2023 – 24.02.2023 |
Osterferien | 03.04.2023 – 15.04.2023 |
Pfingstferien | 30.05.2023 – 09.06.2023 |
Sommerferien | 31.07.2023 – 11.09.2023 |
Aktuelle Regelungen zu Corona
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler,
ich hoffe, Sie und Ihre Familien konnten sich in den Ferien erholen.
Nach den Osterferien wird es neue Regelungen geben bezüglich der Testungen, Quarantäne und dem Tragen von Masken.
In der Woche vom 25.04. - 29.04.22 machen alle Schüler am Montag früh einen Selbsttest. Außerdem werden diese Woche nochmal wie bisher die Pooltests am Montag und am Mittwoch durchgeführt.
Ab dem 01. Mai wird es keine Tests an den Schulen mehr geben.
Neu ist, dass die Dauer der Isolation verkürzt bzw. vereinheitlicht wurde:
-
- Eine positiv getestete Person ist grundsätzlich mindestens fünf Tage in Isolation. Beginn der Isolation ist der Tag, an dem die positive Testung bekannt wurde.
- Die Isolation endet dann, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
- Liegt an Tag fünf der Isolation also keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an, bis seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt, höchstens aber bis zum Ablauf von zehn Tagen.
- Eine Freitestung ist nicht erforderlich.
- Wird nach einem mittels zertifiziertem Antigentest ermittelten positiven Testergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation, sofern der PCR-Test ein negatives Testergebnis aufweist. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte Personen können unmittelbar nach Ablauf der jeweiligen Isolationsdauer in den Schulbetrieb zurückkehren.
Das StMGP empfiehlt das Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation, dies gilt auch für betroffene Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte Personen. Es besteht jedoch keine rechtliche Grundlage, Betroffenen das Tragen einer FFP2-Maske verbindlich vorzugeben oder den Schulbesuch davon abhängig zu machen.
Für Kontaktpersonen gibt es keine Quarantänepflicht mehr, diesen wird allerdings dringend empfohlen, sich fünf Tage lang eigenverantwortlich selbst zu testen.
Ich wünsche allen einen guten Schulstart am Montag!
Mit freundlichen Grüßen,
Verena Nothaft
Informationen zur Einschulung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
in diesem Schuljahr findet unsere Einschulung kontaktlos statt. Wichtige Informationen finden Sie hier.
Bei Fragen können Sie gerne eine Mail schicken.
Mit freundlichen Grüßen
Verena Nothaft
Liebe Schüler, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schulfamilie,
die Schule ist während der Ferien an folgenden Tagen jeweils von 9.00 – 11.00 Uhr erreichbar:
18.08.2021
06.09.2021 – 10.09.2021
Bitte nicht vergessen:
1. Schultag Dienstag, 14. September 2021
8.00 Uhr Schulbeginn für alle Zweit-, Dritt- und Viertklässler.
Gesonderte Informationen zum Ablauf der Einschulungsfeier erfolgen in der letzten Ferienwoche per E-Mail.
Weiterhin erholsame Ferien
Ab Montag, 07.06.21 weiter Präsenzunterricht für alle mit Testpflicht
Liebe Eltern,
am heutigen Freitag liegt die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Bayreuth bei 8,7.
Somit findet ab Montag, 7. Juni 2021, an der Grundschule Schnabelwaid in allen Jahrgangsstufen Präsenzunterricht statt.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1- 4 können wie bisher Alltags- oder Community-Masken nutzen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch auch für sie das Tragen medizinischer Masken.
Darüber hinaus ist auch nach den Pfingstferien inzidenzunabhängig für die Schülerinnen und Schüler weiterhin ein negativer Testnachweis Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.
Anträge auf Beurlaubung von den Präsenzphasen nach § 20 Abs. 3 BaySchO können weiterhin bei der Schulleitung gestellt werden.
Wir führen für alle Schüler und Schülerinnen kommende Woche am Montag einen Selbsttest durch. Alternativ gilt auch ein Schnelltest aus einem Testzentrum (max 48 Stunden alt).
Ein weiterer Selbsttest erfolgt für alle Schüler am Mittwoch, den 09.06.2021.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.
Freundliche Grüße
Katja Färber, Rektorin
Coronavirus aktuell - Mehr Präsenzunterricht an Bayerns Schulen beschlossen
Auf Beschluss des Ministerrats wird der Schwellenwert für den Distanzunterricht in Bayern von 100 auf 165 angehoben – für die Grundschulen und die Jahrgangsstufen 1 bis 6 der Förderschulen noch vor Pfingsten, nach Pfingsten auch für alle anderen Schulen.
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 4. Mai beschlossen, die Vorgaben für den Schulbetrieb neu zu fassen.
Ab Montag, 10. Mai 2021, findet demnach für die Grundschülerinnen und Grundschüler bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 (bisher: 100) Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt, ebenso in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 der Förderschulen (einschließlich der schulvorbereitenden Einrichtungen).
Bei einem Wert über 165 befindet sich in der Grundschule bzw. der Grundschulstufe nur die Jahrgangsstufe 4 im Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand, soweit diese nach dem Lehrplan der Grundschule unterrichtet. Für die übrigen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Nach den Pfingstferien, d. h. ab Montag, 7. Juni 2021, gilt der Schwellenwert von 165 dann für alle bayerische Schulen (einschließlich weiterführende und berufliche Schulen). Bis dahin bleibt es bei den bisherigen Regeln, wonach – mit Ausnahme der Abschlussklassen und der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen – ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Distanzunterricht stattfindet.
Detailliertere Informationen werden im FAQ-Bereich der Homepage des Kultusministeriums veröffentlicht, sobald die weiteren Abstimmungen innerhalb der Staatsregierung abgeschlossen sind.
Für Schnabelwaid bedeutet dies konkret, dass voraussichtlich ab Montag, 10. Mai 2021 wieder alle Schüler im Präsenzunterricht vor Ort sein werden. Dabei wird wie bisher jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag die Selbsttestung der Schüler durchgeführt; der Unterricht erfolgt nach Stundenplan.
Soll Ihr Kind nicht am Selbsttest teilnehmen, dann müsste es bitte jeweils Montag, Mittwoch und Freitag eine Testbescheinigung mitbringen, die nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Färber, Rektorin
Auswirkung der Änderung der Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf die Schulen vor Ort (Stand: 30.04.2021)
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
bitte beachten Sie folgende Informationen hinsichtlich des Schulbetriebes, die sich aus der Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben.
Bisher war jeweils am Freitag eine amtliche Bekanntmachung der Kreisverwaltungsbehörden vorgesehen, wonach gestützt auf den aktuellen 7-Tage-Inzidenzwert der Unterrichtsbetrieb für die Folgewoche festgelegt wurde.
Nun greift jedoch für Schulen die allgemeine Regelung des § 3 der 12. BayIfSMV, weshalb die Bekanntmachung durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden nicht mehr wöchentlich am Freitag erfolgen wird.
Für die amtlichen Bekanntmachungen sind fortan diese beiden Parameter maßgeblich:
- Wird der festgelegte Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz (RKI) an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft. Beispiel: Bei einer Überschreitung des Schwellenwerts von 100 am Sonntag, Montag und Dienstag erfolgt der Distanzunterricht (mit Ausnahme der o. g. Jahrgangsstufen) ab Donnerstag.
- Wird der festgelegte Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz (RKI) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft. Beispiel: Bei einer Unterschreitung des Schwellenwerts von 100 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch erfolgt der Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Freitag.
Die bisherige Stichtagsregelung, wonach allein der Inzidenzwert vom Freitag für den Unterrichtsbetrieb in der gesamten Folgewoche maßgeblich war, ist somit ab sofort durch die Neuregelung außer Kraft gesetzt.
Somit ist leider nicht ausgeschlossen, dass ein Wechsel zwischen den verschiedenen Unterrichtsformen auch während der Unterrichtswoche erfolgt.
Die amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erfolgen in beiden Fällen unverzüglich.
Da die Inzidenzwerte des RKI für die Stadt Bayreuth und im Landkreis Bayreuth weiterhin über 100 liegen, gelten ab Montag, 03. Mai 2021, die bereits umgesetzten Regelungen weiter:
- Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für folgende Klassen/Jahrgangsstufen
- Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen sowie der Staatsinstitute zur Ausbildung von Fach- und Förderlehrern
- Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie der entsprechenden Stufe der Abendgymnasien und Kollegs
- Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen bzw. der Grundschulstufe der Förderzentren, die nach den Lehrplänen der allgemeinen Schulen unterrichten
- Für alle übrigen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
- Eine Notbetreuung wird nach den vorherrschenden Möglichkeiten angeboten.
Dies bedeutet für die Grundschule Schnabelwaid, dass weiterhin nur die Schüler der 4. Jahrgangsstufe in Präsenzunterricht vor Ort sind; alle anderen Klassen werden weiterhin im Distanzunterricht bleiben.
Sollten sich entsprechende Änderungen ergeben, werden Sie natürlich zeitnah informiert.
Die aktuellen Inzidenzwerte für den Landkreis Bayreuth finden Sie jeweils unter:
Mit freundlichen Grüßen
Katja Färber, Rektorin
Präsenzunterricht nur für die Jgst. 4 ab dem 19.4.2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die Inzidenzwerte des RKI liegen für die Stadt Bayreuth und im Landkreis Bayreuth weiterhin deutlich über 100.
Somit wird sich ab Montag, 26.04.2021, der Unterrichtsbetrieb wie in der laufenden Woche fortsetzen:
Präsenzunterricht mit Mindestabstand für unsere Viertklässler und ggf. Notbetreuung für die anderen Jahrgangsstufen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Färber, Rektorin
Geänderte Gültigkeitsdauer für externe Testzertifikate
Elternbrief des Kultusministers vom 9.4.2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
bitte beachten Sie unbedingt die geänderte Gültigkeitsdauer für externe Tests (s. beigefügtes Elternschreiben).
"Die dem negativen Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 48 Stunden, in Landkreisen/kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein. Dies bedeutet etwa, dass im Fall des 48-Stunden-Zeitraums ein negatives Testergebnis, welches z. B. auf einem am Montag durchgeführten Test basiert, auch noch für den Schulbesuch am Dienstag und Mittwoch gilt. Am Donnerstag wäre dann (spätestens) ein erneuter Test durchzuführen bzw. ein neues Testergebnis vorzulegen. Im Fall des 24-Stunden-Zeitraums ist hingegen eine häufigere Testung erforderlich."
"Schicken Erziehungsberechtigte ihre Kinder ohne Testnachweis in die Schule bzw. kommen volljährige Schülerinnen und Schüler so in die Schule, ist angesichts der zwingenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben der 12. BayIfSMV davon auszugehen, dass die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler mit der Durchführung einer Selbsttestung in der Schule einverstanden sind. Sollten Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler dies nicht sein, haben sie der Testung ausdrücklich zu widersprechen. Ein Schulbesuch ist in diesem Fall nicht möglich."
"Liegt kein negativer PCR- bzw. POC-Antigen-Schnelltest vor und wird die Durchführung eines Selbsttests in der Schule verweigert, dürfen die Schülerinnen und Schüler ebenfalls nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und müssen das Schulgelände verlassen. Für Schülerinnen und Schüler ist – soweit erforderlich - bis zum Eintreffen eines Erziehungsberechtigten die Aufsicht sicherzustellen; eine Teilnahme an schulischen Ganztagsangeboten bzw. der Mittagsbetreuung ist nicht möglich."
"Schülerinnen und Schüler, die kein negatives Testergebnis vorweisen können und nicht zur Durchführung eines Selbsttests in der Schule bereit sind, bzw. Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund einer individuell beurteilten Gefährdung von der Teilnahme am Präsenzunterricht beurlaubt sind, erfüllen ihre Schulbesuchspflicht durch die Wahrnehmung von Angeboten im Distanzunterricht bzw. im Distanzlernen; ein Anspruch auf bestimmte Angebote besteht nicht."
Auszug aus dem Kultusministeriellem Schreiben II.1 -BS4363.0/705 vom 09.04.2021
Unterrichtsbetrieb in der ersten Woche nach den Osterferien
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
gestützt auf das KMS (ZS.4-BS4363.0/669) vom 25. März 2021 informiert das Schulamt unter Berücksichtigung der aktuellen Sieben-Tage-Inzidenz über den Unterrichtsbetrieb in der ersten Woche nach den Osterferien. Die Regelungen gelten für die Stadt und den Landkreis Bayreuth.
Da die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt, findet Präsenzunterricht mit Mindestabstand für folgende Klassen / Jahrgangsstufen statt:
• Abschlussklassen der weiterführenden Schulen (Hummeltal: Klasse 9bR)
• Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen
Für alle übrigen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
An den Präsenztagen der genannten Klassen / Jahrgangsstufen dürfen dann nur noch Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die einen unter Aufsicht in der Schule durchgeführten Selbsttest mit negativem Ergebnis vorweisen oder einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde, vorlegen können.
Diese Tests können in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen vorgenommen werden.
Auch der Besuch der Notbetreuung ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich.
In der kommenden Woche finden die Tests in den Hummeltaler und Schnabelwaider Schulhäusern jeweils am Montag und Donnerstag statt. An diesen Tagen müssen morgens vor Schulbeginn ggf. ersatzweise die externen Testbelege vorgelegt werden, wenn Ihr Kind nicht an den Selbsttests teilnehmen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Färber, Rektorin
Selbsttests für Schüler
(Stand: 23.03.2021)
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
das Kultus- und das Gesundheitsministerium planen für die Unterrichtswochen nach den Osterferien den Einsatz von Corona-Selbsttests für Schüler.
Sie finden nachfolgend entsprechende Informationen zum Testverfahren.
Sobald wir Selbsttests für unsere Schüler erhalten, werden wir Sie entsprechend über den Ablauf vor Ort informieren.
Aktuelle Informationen erhalten Sie stets unter:
https://www.km.bayern.de/ministerium/meldung/7230/mehr-sicherheit-durch-selbsttests-an-bayerischen-schulen.html
http://www.km.bayern.de/coronavirus-faq
Mit freundlichen Grüßen
Katja Färber, Rektorin
Sie haben nachfolgend die Möglichkeit zum Download der entsprechenden Dateien:
Muster-Einwilligungserklärung
Ministerielles Schreiben zu den Selbsttests
Fragen und Antworten zu den Selbsttests
Distanzunterricht vom 22.- 26.03.2021
(Stand: 19.03.2021)
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die Inzidenzwerte des RKI liegen am heutigen Freitag in der Stadt Bayreuth bei 84,2 und im Landkreis Bayreuth bei 110. Somit findet demnach ab Montag, 22.03.2021, folgender Unterrichtsbetrieb statt:
- im Landkreis Bayreuth Distanzunterricht mit Ausnahme aller Abschlussklassen;
- in der Stadt Bayreuth Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand.
Demzufolge haben alle Schüler und Schülerinnen der Klassen 1-4 in der kommenden Woche Distanzunterricht. Es findet auch wieder eine Notbetreuung im Schulhaus Schnabelwaid statt (eine Voranmeldung per E-Mail an incl. der Angabe der benötigten Zeiten ist bitte erforderlich).
Mit freundlichen Grüßen
Katja Färber, Rektorin
Distanzunterricht ab Freitag, 19.03.2021 für alle Grundschüler
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die Schulleiter im Landkreis Bayreuth erhielten heute Abend leider folgende Information aus dem Bayreuther Schulamt:
Da sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Bayreuth aktuell stark verändert, muss eine weitergehende oder anderslautende Entscheidung zu dem derzeitigen Stattfinden des Wechsel- bzw. Präsenzunterrichts getroffen werden.
Ein signifikanter Anstieg der Inzidenz im Landkreis Bayreuth erfordert den Wechsel in den Distanzunterricht. Diese Regelung greift ab Freitag, dem 19. März 2021.
Eine Ausnahme bilden weiterhin die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen. Diese verbleiben, unabhängig von der Inzidenz im Landkreis, nach wie vor im Präsenz- bzw. Wechselunterricht.
Daher erfolgt ab Freitag für alle Grundschüler der Unterricht wieder als Distanzunterricht.
Bisher gibt es noch keine offizielle Information, ob am Freitag zusätzlich eine Notbetreuung angeboten werden soll.
Bitte informieren Sie uns per E-Mail an , falls Sie für Freitag dringend eine Notbetreuung benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Färber, Rektorin
Präsenzunterricht ab Montag, 15.03.2021
(Stand: Fr, 12.02.2021, 11 Uhr)
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
da die Inzidenzwerte des RKI am heutigen Freitag in der Stadt Bayreuth bei 97,6 und im Landkreis Bayreuth bei 99,4 liegen, findet ab Montag, 15.03.2021, an der Grundschule Schnabelwaid Präsenzunterricht unter Einhaltung des Mindestabstands für beide Kombiklassen statt. Der Unterricht endet zu den regulären Zeiten.
Eltern von Schülerinnen und Schüler, für die die derzeitige Situation eine individuell empfundene erhöhte Gefährdungslage darstellt, können einen formlosen Antrag auf Beurlaubung von den Präsenzphasen per E-Mail an stellen.
Wir freuen uns sehr, Ihr Kind am Montag wieder "vor Ort" in der Schule begrüßen zu dürfen.
Bitte geben Sie Ihrem Kind wegen der häufigen Lüftungsphasen eine Fleecejacke o. ä. mit!
Bitte denken Sie unbedingt an einen Mund-Nasen-Schutz für Ihr Kind, empfohlen werden hierfür medizinische Masken!
Bitte beachten Sie auch das nachfolgende Schreiben zum Umgang mit Erkältungssymptomen!
Ab sofort gilt an der Grundschule Schnabelwaid der nachfolgende Rahmenhygieneplan.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Färber, Rektorin
Weiterhin Distanzunterricht vom 8.- 12. März 2021 (Stand: 05.03.2021, 10.30 Uhr)
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die Inzidenzwerte des RKI liegen am heutigen Freitag in der Stadt Bayreuth bei 73,5 und im Landkreis Bayreuth bei 111,9.
Somit wird in den Schulen im Landkreis der Distanzunterricht mit Ausnahme der Abschlussklassen der Sekundarstufe II fortgesetzt.
Für die Schulen in der Stadt Bayreuth ergeben sich ab dem 08.03. bis einschließlich 12.03.2021 folgende Änderungen:
Demnach findet
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in den Grundschulen
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sowie an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren, einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen, sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf
-
und in den Abschlussklassen der weiterführenden Schulen
Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt. Die weiteren Jahrgangsstufen setzen in der kommenden Woche den Distanzunterricht fort.
Es bleibt daher für alle Schüler der Grundschule Schnabelwaid bis einschließlich Freitag, 12. März beim Distanzunterricht (incl. Notbetreuung).
Mit freundlichen Grüßen
Katja Färber, Rektorin
Weiterhin Distanzunterricht vom 1.- 5. März 2021
(Stand: 26.02.2021)
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
das Schulamt teilte soeben mit, dass der Präsenz- oder Wechselunterricht vom 01. bis einschließlich 05. März 2021 nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt und in Abstimmung mit dem Landkreis und der Stadt Bayreuth aufgrund der dokumentierten Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz und der hohen Anzahl der Mutanten bei den Infektionen noch nicht aufgenommen wird.
Es bleibt daher für alle Schüler der Grundschule Schnabelwaid bis einschließlich Freitag, 5. März beim Distanzunterricht (incl. Notbetreuung).
Mit freundlichen Grüßen
Katja Färber, Rektorin
Weiterhin Distanzunterricht vom 22. - 26. Februar 2021
(Stand 19.2.2021; 09:15 Uhr)
Liebe Eltern,
die Inzidenzwerte des RKI liegen am heutigen Freitag in der Stadt Bayreuth bei 104,3 und im Landkreis Bayreuth bei 109. Daher wird der Schulbetrieb als Präsenz- oder Wechselunterricht vom 22. bis einschließlich 26. Februar 2021 noch nicht aufgenommen.
Es bleibt daher beim Distanzunterricht.
Bitte melden Sie sich umgehend in der Schule (Tel: 09270/1212) oder per E-Mail an , falls Sie in der kommenden Woche eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen.
Bitte geben Sie hierbei die entsprechenden Wochentage und die benötigten Zeiten an.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Färber, Rektorin
Pressemitteilung LRA zur Fortführung des Distanzunterrichts
Unterrichtsbetrieb ab dem 22.02.2021 in der Grundschule
(Stand: 16. Februar 2021; 21 Uhr)
Liebe Eltern,
das nachfolgende Schreiben des Bayerischen Kultusministers, Herrn Piazolo, richtet sich an die Eltern aller Grundschüler:
Der Bayerische Staatsminister
für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Zahl der Neuinfektionen in unserem Land geht glücklicherweise zurück. Gleichzeitig machen wir uns aber wegen der möglichen Ausbreitung von Vi-rus-Mutationen Sorgen.
Daher haben wir uns in der Staatsregierung dazu entschieden, vorsichtig und schrittweise in den Präsenzunterricht zurückzukehren. Der nächste Öffnungsschritt kommt zum 22. Februar. Gleichzeitig tun wir noch mehr für den Infektionsschutz an den Schulen.
Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen einen Überblick über die aktuellen Beschlüsse des Ministerrats für den Schulbereich geben.
Distanzunterricht bis Freitag, 19. Februar
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Bis einschließlich 19. Februar findet an den Schulen in Bayern zunächst weiterhin Distanzunterricht statt.
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Die Notbetreuung findet in dieser Woche weiter wie bisher statt.
Unterricht ab Montag, 22. Februar
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Ab Montag, 22. Februar findet in allen Jahrgangsstufen der Grund- schule wieder Unterricht in der Schule statt.
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Wenn aber in einer Region die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt, dann findet dort Distanzunterricht statt.
Hinweise zur Organisation des Unterrichts ab 22. Februar
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Wo der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist Präsenzunterricht in der ganzen Klasse möglich.
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Wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gibt es in aller Regel Wechselunterricht, d. h. die Klasse wird geteilt und es findet abwechselnd Präsenz- und Distanzunterricht statt.
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Wenn an einer Schule Wechselunterricht in geteilten Klassen stattfindet, können die Lehrkräfte die Gruppe, die zu Hause ist, nicht zeitgleich mit- betreuen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass der Ablauf des Distanzunterrichts unter Umständen an die neue Situation angepasst wird.
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Wir begrüßen einen Live-Stream vom Klassenzimmer in das Elternhaus; ob dies in jedem Fall möglich ist, hängt immer von der konkreten Situation vor Ort ab. Die Entscheidung hierüber kann nur vor Ort getroffen werden.
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Genaue Informationen darüber, wie der Unterricht in der Klasse Ihrer Tochter / Ihres Sohnes organisiert wird, erhalten Sie noch von Ihrer Schule.
Für Schülerinnen und Schüler, die am Unterricht im Schulgebäude teilneh- men, finden auch wieder Ganztagsangebote und die Mittagsbetreuung statt. Deshalb müssen die Ganztagsangebote an einigen Schulen mit der Notbetreuung verbunden werden. Die Teilnahme an den Ganztagsangebo- ten und der Mittagsbetreuung ist freiwillig.
Notbetreuung ab Montag, 22. Februar
Die Schulen richten, soweit es personell und räumlich möglich ist, auch ab dem 22. Februar eine Notbetreuung ein. Klassenräume und Lehrkräfte wer- den nun wieder für den Präsenzunterricht benötigt; insgesamt befinden sich mehr Personen im Schulhaus als zuletzt. Auch aus Gründen des Infektionsschutzes kann die Notbetreuung daher nicht mehr unter den bisherigen Rahmenbedingungen stattfinden. Bitte schicken Sie Ihr Kind nur dann in die Notbetreuung, wenn Sie sonst keine Betreuungsmöglichkeit haben. Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Merkblatt.
Infektionsschutz im Schulgebäude
Der Infektionsschutz an den Schulen steht für uns an oberster Stelle. Wie bisher sind regelmäßiges Händewaschen, Abstandhalten, das Tragen einer Maske auf dem gesamten Schulgebäude auch in den Unterrichtsräumen sowie regelmäßiges Lüften die wirksamsten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus – auch gegen die Mutationen.
Darüber hinaus verbessern wir den Gesundheitsschutz an unseren Schulen durch folgende Maßnahmen:
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Lehrkräfte müssen künftig auf dem gesamten Schulgelände einschließ-
lich der Schulgebäude einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
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Schülerinnen und Schüler können zwar wie bisher die sog. Alltags- oder Community-Masken im Schulgebäude nutzen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch auch für sie das Tragen medizinischer Masken, die im Handel zunehmend auch in Kindergrößen erhältlich sind. Bitte achten Sie darauf, dass diese Masken bei Ihren Kindern korrekt sitzen.
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Ähnlich wie zu Beginn des Schuljahres werden ab sofort für Schülerin- nen und Schüler, die in den Präsenzunterricht gehen, sowie für Lehr- kräfte kostenlose Reihentestungen zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. Sobald Schnelltests zugelassen und verfügbar sind, sollen diese auch regelmäßig zum Einsatz kommen.
Informationen zu den Terminen für die Reihentestungen erhalten Sie so rasch wie möglich von Ihrer Schule.
Befristete Beurlaubungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler
Das Hygienekonzept stellt einen umfassenden Infektionsschutz an unseren Schulen sicher. Wenn einzelne Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Er- ziehungsberechtigte) aber Angst vor Ansteckung haben und für sich ein individuell erhöhtes Risiko sehen, obwohl sie nach ärztlicher Einschätzung nicht zu einer Risikogruppe gehören, kann bei der Schulleitung ein Antrag auf Beurlaubung von den Präsenzphasen des Unterrichts gestellt werden. Schülerinnen und Schüler können in diesem Fall ggf. am Distanzunterricht der jeweiligen Gruppe teilnehmen; ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht allerdings nicht. Diese Möglichkeit zur Beurlaubung besteht zunächst befristet bis zum nächsten Öffnungsschritt. An Tagen, an denen angekündigte schriftliche Leistungsnachweise stattfinden, dürfen die beurlaubten Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ich hoffe, dass sich das Infektionsgeschehen positiv entwickelt und baldmöglich weitere Schritte in Richtung Präsenzunterricht möglich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Piazolo
Information zur Notbetreuung an Grundschulen ab dem 22. Februar 2021
(Stand: 16. Februar 2021, 21 Uhr)
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab Montag, 22. Februar 2021, findet an allen Grundschulen Präsenzunterricht unter Wahrung des Mindestabstands für alle Jahrgangsstufen (1 bis 4) statt (Details siehe Elternschreiben vom 16. Februar 2021). In diesem Fall wird die Klasse Ihres Sohnes/Ihrer Tochter in der Regel im Wechsel („halbe Klasse“) unterrichtet, sofern der vorgesehene Klassenraum zu klein ist, um den Mindestabstand von 1,5 m einhalten zu können. Die Klasse wird geteilt (z. B. in eine A- und eine B-Gruppe). Präsenzunterricht im Klassenraum findet dann z. B. für die A-Gruppe am Montag statt und für die B-Gruppe am Dienstag etc.
Ausnahme: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt.
Bitte beachten Sie, dass sich durch den Unterricht im Wechsel die Situation an den Schulen im Vergleich zu den vergangenen Wochen wie folgt ändert:
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Im Schulgebäude treffen nun deutlich mehr Menschen aufeinander.
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Für die Notbetreuung stehen weniger Räume und weniger Lehrkräfte zur Verfügung, da
Präsenzunterricht stattfindet.
Die Schulen bieten – soweit es die personellen und räumlichen Möglichkeiten und das Infektionsgeschehen zulassen – weiterhin eine Notbetreuung an.
Hierbei gilt: Für Schülerinnen und Schüler, die
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durchgehend im Distanzunterricht sind, kann grundsätzlich an allen Schultagen eine Notbetreuung beantragt werden.
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im Wechsel unterrichtet werden, ist eine Teilnahme an der Notbetreuung nur an denjenigen Tagen möglich, an denen die Teilgruppe nicht im Präsenzunterricht ist. Die Notbetreuung erfolgt im Regelfall in der Teilgruppe der eigenen Klasse.
Angesichts der begrenzten räumlichen und personellen Möglichkeiten kann die Zahl der Kinder, die eine Notbetreuungsgruppe besuchen, künftig größer sein als bislang.
Bitte melden Sie Ihr Kind nur dann für die Notbetreuung an, wenn Sie eine Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können. In diesem Fall legen Sie der Schule – wie bisher – eine kurze, formlose Begründung des Betreuungsbedarfes vor. Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Schule.
Ihr Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Informationen zur Unterrichtsorganisation ab 22. Februar
(Stand: 13. Februar, 10 Uhr)
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
der Ministerrat hat sich am 11. Februar über die Maßnahmen zum Infektionsschutz in Bayern ab dem 15. Februar beraten.
Für den Schulbereich wurde dabei u. a. beschlossen, dass ab dem 22. Februar 2021 die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen sowie alle Abschlussklassen in den Wechsel- oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zurückkehren, während die übrigen Jahrgangsstufen im Distanzunterricht verbleiben.
Am Freitag, den 12. Februar erfolgte noch eine Beratung im bayerischen Landtag. Die Beschlüsse müssen nun noch im Detail innerhalb der Staatsregierung abgestimmt und rechtlich geregelt werden.
Der Unterrichtsbetrieb in der kommenden Woche (15. bis 19. Februar) wird daher in der bisherigen Form als Distanzunterricht fortgesetzt.
Auch die Notbetreuung findet vom 15. bis 19. Februar weiter unter den bisherigen Rahmenbedingungen statt.
Weitere Information erhalten Sie stets aktuell auf der Internetseite des Kultusministeriums:
www.km.bayern.de/unterrichtsorganisation
Wir danken für Ihr Verständnis in dieser besonderen Situation!
Mit freundlichen Grüßen
Katja Färber, Rektorin
Sie benötigen Beratung bzgl. der Schullaufbahn Ihres Kindes, zum Übertritt...?
Die Unabhängige Beratungsstelle der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Bayreuth (BiBu) berät Sie gerne.
Diverse Infos dazu finden Sie auf folgendem Flyer, den Sie sich gerne downloaden können:
https://cdn.website-editor.net/68d506574ef54cce8c6ad731f671a9c2/files/uploaded/Flyer%2520BIBU.pdf
Für die Schulberatung der Lehrkräfte, Eltern und Schüler der GS Schnabelwaid ist Frau StRinGS Gisela Engel, Grundschule Pegnitz Ansprechpartnerin. Sie erreichen Frau Engel an der GS Pegnitz unter der Telefonnummer: 09241 1666 und per E-Mail unter
Anpassungen im Übertrittsverfahren im Schuljahr 2020/2021 (Stand 19.1.2021)
Liebe Eltern,
im Hinblick auf die Tatsache, dass alle Grundschulen seit dem 11.01.2021 im Distanzunterricht arbeiten, sind im Schuljahr 2020/2021 entsprechende Anpassungen insbesondere hinsichtlich der Übertrittsregelungen notwendig.
Leistungserhebung in Jahrgangsstufe 4
Für Probearbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht der Jahrgangsstufe 4 gilt abweichend von § 10 Abs. 3 GrSO: Bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses sollen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht insgesamt 14 Probearbeiten abgehalten werden, nach Möglichkeit im Fach Deutsch acht sowie in den Fächern Mathematik und Heimat- und Sachunterricht jeweils drei Probearbeiten. Sollte diese Anzahl bereits erreicht worden sein, sind insbesondere mündliche und praktische Leistungsnachweise denkbar, um die Lernentwicklung über den gesamten Zeitraum bis zum Übertrittszeugnis abbilden zu können.
Weiterhin gilt, dass mündliche Leistungsnachweise gemäß dem geltenden Rahmenkonzept vom 30.12.2020 auch im Distanzunterricht durchgeführt werden können.
Zwischeninformation über den Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
In Abweichung von § 6 Abs. 2 GrSO erfolgt die Aushändigung der Zwischeninformation über den Leistungsstand an die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 nicht am 22.01.2021, sondern erst mit der Wiederaufnahme des Präsenz- bzw. Wechselunterrichts. Vorausgesetzt, dass dies zum 01.02.2021 möglich ist, erfolgt die Ausgabe der Zwischeninformation voraussichtlich frühestens im Zeitraum vom 02.02. – 05.02.2021, da der erste Tag zunächst ein Ankommen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen soll.
Für den Fall, dass eine persönliche Aushändigung der Zwischeninformation aufgrund der Infektionslage im genannten Zeitraum nicht erfolgen kann, erfolgt der postalische Versand an Sie, liebe Eltern.
Übertrittszeugnisse und Probeunterricht
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten das Übertrittszeugnis nicht am 03.05.2021, sondern am 07.05.2021.
Probeunterricht
Termine
Die Anmeldung zum Probeunterricht ist wie vorgesehen im Zeitraum vom 10.05. – 14.05.2021 möglich.
Der Probeunterricht findet vom 18.05. – 20.05.2021 statt.
Eine weitere Verschiebung dieser Termine kann aus schulorganisatorischen Gründen (Personalplanung an den weiterführenden Schulen) nicht erfolgen.
Inhalte
Wie bisher gilt: Wenn ein im Probeunterricht geprüfter Inhalt im Unterricht bis dahin nicht erarbeitet worden ist, können die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern einen entsprechenden Hinweis an die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen geben.
Darüber hinaus erhalten die Schulen am jeweiligen Tag des Probeunterrichts Einblick in die Aufgaben, so dass die Schulleitung die betreffende weiterführende Schule über ggf. noch nicht erarbeitete Inhalte auch unmittelbar informiert.
Betroffene Aufgaben gehen in den genannten Fällen nicht in die Bewertung ein.
Wie auch im vergangenen Schuljahr werden die Aufgaben des Probeunterrichts an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst.
Zwischenzeugnisse
Die Ausgabe des Zwischenzeugnisses in den Jahrgangsstufen 1 – 3 wird vom 12.02.2021 auf den 05.03.2021 verschoben. Das Ende des ersten Schulhalbjahres bleibt hiervon unberührt; dieses endet am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 GrSO) und damit am 12.02.2021.
In den Fällen, in denen die Infektionslage einer persönlichen Aushändigung des Zwischenzeugnisses entgegensteht, erfolgt der Versand über den Postweg.
Schuleinschreibung am 11.03.2021 von 13 - 16 Uhr
Liebe Eltern unserer zukunftigen Erstklässler,
Sie werden mit jeweils individueller Uhrzeit zur Schuleinschreibung auf postalischem Weg eingeladen. Sollten Sie bis zum 25.01.2021 keine Einladung erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Grundschule Schnabelwaid: 092701212.
Elterninformation (Stand: 13.12.2020)
Liebe Eltern,
das aktuelle Schreiben aus dem Kultusministerium mit Informationen zum Distanzunterricht und zur Notbetreuung bis zu den Weihnachtsferien finden Sie nachfolgend als Download:
Informationsschreiben zur Notbetreuung
Detaillierte Informationen zur Notbetreuung in Schnabelwaid erhalten Sie von den beiden Klassenlehrkräften.
Elterninformation (Stand: 11.12.2020)
Liebe Eltern,
der Rahmenhygieneplan für die bayerischen Schulen liegt nun in aktualisierter Form vor und steht ab sofort zum Download zur Verfügung.
Sie finden hier auch die Möglichkeit, eine Elterninformation zum Umgang mit Krankheitssymptomen bzw. ein Bestätigungsformular für die Symptomfreiheit Ihres Kindes (nach einer Erkrankung) herunterzuladen:
- Merkblatt zum Umgang mit Krankheitssymptomen (bitte unbedingt beachten!)
- Formular zur Bestätigung der Symptomfreiheit (bitte Ihrem Kind bei der Rückkehr nach einer Erkrankung ausgefüllt mitgeben!)
- aktualisierter Rahmenhygieneplan
Elterninformation vom 8.12.2020
Liebe Eltern,
die aktuelle Information aus dem Kultusministerium (Stand 8.12.2020) zum Unterrichtsbetrieb finden Sie hier zum Download:
Elterninformation vom 8-12-2020
Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020 und Notbetreuung
Liebe Eltern,
im nachfolgenden Schreiben erhalten Sie diverse Informationen zu den unterrichtsfreien Tagen am 21. und 22. Dezember 2020 und zu einer möglichen Notbetreuung.
Ein entsprechendes Abfrageschreiben erhält Ihr Kind in den nächsten Tagen von seiner Klassenlehrerin.
Bitte bedenken Sie:
Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte
haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind an diesen beiden Tagen nicht selbst betreuen können.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Färber, Rektorin
Informationsschreiben 21./22. Dezember / Notbetreuung
Alle aktuellen Informationen zur Corona-Pandemie finden Sie auf der Seite des Bayerischen Kultusministeriums unter
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html